Harald Brandes

Bestimmt der Rundfunkrat das Programm des Hessischen Rundfunks, wie gelegentlich behauptet wird? Was macht der Rundfunkrat eigentlich? Der Vorsitzende Harald Brandes gibt Antworten.

Herr Brandes, was ist der Rundfunkrat, und welche Aufgaben hat er?

Harald Brandes: Der hr-Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des Hessischen Rundfunks. In ihm sind 32 Vertreter gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen sowie der Politik enthalten. Acht Mal im Jahr treffen wir uns, tauschen uns über das Programm des Hessischen Rundfunks aus und diskutieren medienaktuelle Themen, aktuelle Entwicklungen und Beschlüsse. Im Dezember prüfen und genehmigen wir den Haushaltsplan, im Juni den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht. Wenn uns Beschwerden erreichen, die beispielsweise das Programm betreffen, gehen wir dem nach und prüfen, ob gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wurde.

Warum wurde der Rundfunkrat um zwei Sitze erweitert?

Im Oktober 2016 wurde vom Hessischen Landtag das hr-Gesetz geändert. Es wurde unter anderem gesetzlich festgelegt, dass der Hessische Jugendring sowie die muslimischen Glaubensgemeinschaften (DITIP, Ahmadiyya und die Alevitische Gemeinde mit insgesamt einem Vertreter) zukünftig Mitglieder des Kontrollgremiums sein sollen. Der Hessische Jugendring hat im Januar seinen Vertreter entsandt. Die drei muslimischen Glaubensgemeinschaften haben sich jetzt per Losverfahren auf einen gemeinsamen Vertreter geeinigt.

Bestimmt der Rundfunkrat das Programm des Hessischen Rundfunks?

Für das aktuelle Programm des Hessischen Rundfunks ist allein der Intendant verantwortlich. Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gehört es allerdings, den Intendanten in grundsätzlichen Programmfragen zu beraten und Programmbeschwerden nachzugehen. Als Kontrollgremium prüft der Rundfunkrat, ob die gesetzlichen Programmgrundsätze eingehalten werden. Dabei sind die Rundfunkratsmitglieder ihrerseits der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit gesetzlich verpflichtet.