Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat in seiner heutigen Sitzung die Telemedienkonzepte des Senders zu hr-online, hr-text und boerse.ARD.de genehmigt. Das Gremium stellte einstimmig fest, dass die von Intendant Helmut Reitze vorgelegten Konzepte die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in vollem Umfang erfüllen.

Der Rundfunkrat hatte in einem so genannten Drei-Stufen-Test zu prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Der Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, Jörn Dulige, sagte, der Drei-Stufen-Test-Ausschuss habe die Telemedienkonzepte des Intendanten „auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen Dritter sehr sorgfältig und mit Objektivität geprüft“. Der Test habe zu einer qualitativen Verbesserung des Angebots des Hessischen Rundfunks geführt. Zudem seien die Telemedienkonzepte in ihrer jetzigen Form die Grundlage für die zukünftige programmliche Beobachtung durch den Rundfunkrat. Dulige betonte, dass die Stellungnahmen Dritter hilfreich für die sehr zeitaufwändige und komplizierte Arbeit gewesen seien.

Aufgrund der Beratungen des Rundfunkrats ist im Telemedienkonzept zu boerse.ARD.de kein Renditerechner mehr vorgesehen. Zu den bei hr-online angebotenen Musicstreams enthält das Telemedienkonzept jetzt vertiefte Ausführungen zu deren Konzeption. Auch die in den Konzepten vorgesehenen Verweildauerzeiten wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf angepasst.

Darüber hinaus hat der Rundfunkrat eine Reihe von Zusagen des Intendanten zur zukünftigen Online-Programmgestaltung erhalten. Diese betreffen etwa die lediglich punktuell und dosiert zulässige Verwendung interaktiver Elemente bei boerse.ARD.de oder die Stärkung einer kritischen und aufklärerischen Börsenberichterstattung. Ferner werden zukünftig ausschließlich Unternehmensporträts angeboten, die von den Redaktionen des hr erstellt wurden. Die zuvor innerhalb der my-YOU-FM-Community bestehende Möglichkeit des Versendens persönlicher Mitteilungen an andere Community-Mitglieder wird ebenso eingestellt wie die Möglichkeit des Erstellens eines Nutzerprofils mit Auskünften, die sich zur Partnerschaftsanbahnung nutzen lassen. Die redaktionelle Überwachung wird noch weiter verbessert. Rundfunktypische Darstellungsformen und Bezüge zum Land Hessen sollen weiter gestärkt werden.

Bedenken in Hinsicht auf eine übermäßig bedrängende Wirkung auf die medialen Wettbewerber haben sich nicht ergeben. Wie sich aus den eingeholten Marktgutachten der Firma PricewaterhouseCoopers ergibt, sind die Marktauswirkungen der hr-Angebote eher gering (boerse.ARD.de: rund 0, 5 bis 1, 7 Millionen Euro jährlich; hr-online: etwa 0,3 bis 1,1 Millionen Euro jährlich).

Ab kommenden Montag, 5. Juli, können die Entscheidungen mit ausführlichen Begründungen des Rundfunkrats und die von PricewaterhouseCoopers Deutschland (PwC) erstellten Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen auf www.hr-rundfunkrat.de abgerufen werden. Zeitgleich werden auf dieser Seite die Telemedienkonzepte des Intendanten zu hr-online, hr-text und boerse.ARD.de zur Verfügung gestellt werden.

Als letzten Schritt überprüft nun die Staatskanzlei des Landes Hessen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, ob bei dem Verfahren alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Am 20. Juli lädt die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zu einem Pressegespräch ins ARD-Hauptstadtstudio in Berlin ein. Bei diesem Termin werden die Ergebnisse der Prüfungen und Erkenntnisse aus den Drei-Stufen-Test-Verfahren sowie die medienpolitischen Konsequenzen der Rundfunkratsvorsitzenden erläutert.

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
des Hessischen Rundfunks