In seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Freitag, 3. Mai, ab 14 Uhr, diskutiert der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk (hr) mit Frau Dr. Pfab, ARD-Generalsekretärin, über medienpolitische Vorhaben auf Bundes- und Europaebene. Der Rundfunkrat lädt zur digitalen Teilnahme ein.
Der Livestream ist ohne Anmeldung zugänglich. Den Link zum Livestream der nächsten Sitzung am 3. Mai finden Sie an dem Tag hier. Er ist auch während der Sitzung noch zugänglich.
Der Rundfunkrat vertritt die Allgemeinheit. Er kontrolliert, ob der Hessische Rundfunk seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt, und berät den Intendanten in Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat trifft sich mindestens acht mal im Jahr zu einer Plenarsitzung. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und endet im Dezember 2024.
hr-Rundfunkrat und hr-Verwaltungsrat haben die Empfehlungen des Zukunftsrats zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert. Julia Jäkel, Vorsitzende des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat), und Roger de Weck, Mitglied des Zukunftsrats und früherer Generaldirektor der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, stellten sich in einem gemeinsamen Workshop der hr-Gremien am 8.3.24 den kritischen Fragen.
In seiner öffentlichen Sitzung beriet der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk (hr) die weitere Umsetzung der ARD-Qualitätsrichtlinie in der Programmbeobachtung. Nach einem Bericht über den Austausch des Rundfunkrats mit Julia Jäkel und Roger de Weck vom Zukunftsrat ging es außerdem um die „medienpolitische Großwetterlage“.
Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk (hr) hat in seiner Sitzung vom 9.2.2024 die Qualitätsrichtlinie für die Gemeinschaftsangebote der ARD verabschiedet. Die Länder hatten im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag die Aufsichtsgremien mit der „Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung“ beauftragt.
Der Rundfunkrat ist das Kontrollorgan des Hessischen Rundfunks. Er kontrolliert, ob der hr seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt. Das Gremium trifft sich rund acht Mal im Jahr zu Rundfunkratssitzungen. Auch die Ausschüsse des Rundfunkrats tagen in regelmäßigen Abständen.
Der Rundfunkrat besteht aus 32 Mitgliedern. Seine Zusammensetzung ist in Paragraf 5 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk geregelt. Alle Mitglieder finden Sie hier.
Der Rundfunkrat hat fünf Ausschüsse: den Programmausschuss Fernsehen, den Programmausschuss Hörfunk, den Finanzausschuss, den Beschwerdeausschuss und den Telemedienausschuss.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens an den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks zu wenden. Dazu bedarf es der schriftlichen Form.
Der hr wurde 1948 mit der Verabschiedung des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" gegründet. Im hr-Gesetz ist der Auftrag formuliert, den der hr zu erfüllen hat.
Am 29. September 2017 wurde vom Rundfunkrat die Satzung des Hessischen Rundfunks über die betriebliche Ordnung beschlossen. Sie legt den Rahmen fest, wie Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant zusammenarbeiten.zum hr.de Download
Der Verwaltungsrats wird vom Rundfunkrat und von den Beschäftigten des hr gewählt. Seine Mitglieder überwachen die Geschäftsführung des Hessischen Rundfunks und überprüfen beispielsweise Haushaltspläne und Jahresrechnungen.mehr auf hr.de