Kritik der Gremien an gestiegenen Rechtekosten Der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat in seiner heutigen Sitzungen dem ARD-Vertrag zum Erwerb audiovisueller Verwertungsrechte an den Spielen der Fußball-Bundesliga bis ins Jahr 2021 zugestimmt. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass die bestehenden Verhältnisse zwischen dem Anteil der Mittel für Fußballrechte und der anderer Sportarten im Wesentlichen beibehalten werden. Der Sportrechteetat dürfe in der nächsten Beitragsperiode 2017 bis 2020 nicht über die mittelfristige Finanzplanung hinaus ausgeweitet werden.

Der hr-Verwaltungsrat beobachtet mit Sorge, dass speziell die Rechtekosten für die Übertragung von Fußballereignissen exorbitant steigen und die Forderungen der jeweiligen Rechteinhaber eine kaum mehr vertretbare Größenordnung erreicht haben. Dies führe im Ergebnis dazu, dass die Kosten im Free-TV – unabhängig davon, ob im öffentlich-rechtlichen oder im privaten Fernsehen – aus Beitragsmitteln und/oder Werbeeinnahmen kaum mehr refinanzierbar seien. 

Ausreichend Mittel für Breitensport
Der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks erkennt die besondere Bedeutung des Sports und insbesondere der Fußball-Bundesliga für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er sieht jedoch auch die Notwendigkeit, dass für die Übertragung anderer Sportarten, die fest im Breitensport verankert sind, ausreichend finanzielle Mittel im Sportrechteetat und entsprechende Programmflächen zur Verfügung gestellt werden.

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
des Hessischen Rundfunks