Harald Brandes

Frankfurt, 7. Juli 2017: Der Vorsitzende des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks (hr), Harald Brandes, begrüßt die vorliegenden Vorschläge der Rundfunkreferenten im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Länder zur Novellierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags. Allerdings hält er sie für nicht ausreichend, um den öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag zeitgemäß auszugestalten.

"Der vorgelegte Formulierungsvorschlag bietet einen positiven Regelungsansatz, der aber nur einen kleinen Zwischenschritt hin zur zeitgemäßen Ausgestaltung des Telemedienauftrags bedeutet", so Brandes. Damit bekräftigt er die heutige Stellungnahme der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zu den entsprechenden Vorschlägen der Länder.

Harald Brandes begrüßt ausdrücklich das Ziel des hr, öffentlich-rechtliche Qualität und Verlässlichkeit weiterhin ins Netz zu übertragen und dort nachhaltig zu verankern. Um dieses Ziel auch in Zukunft erreichen zu können, müsse das Angebot zeitgemäß und nutzergerecht ausgestaltet werden und relevante Zielgruppen erreichen. "Online-Angebote müssen gerade auch im Informationsbereich Text umfassen dürfen, da dies die schnellste und klarste Art der Kommunikation an die Nutzer ist", so der hr-Rundfunkratsvorsitzende. Der vorliegende Vorschlag halte dagegen immer noch an dem Verbot der Presseähnlichkeit und an der Kategorie des "Sendungsbezugs" fest.

"Für die Zukunft erscheinen das Verbot der presseähnlichen Angebote und die Differenzierung zwischen sendungsbezogenen und nichtsendungsbezogenen Telemedien entbehrlich", sagt Brandes. "Ein Verzicht auf dieses Verbot der presseähnlichen Telemedienangebote wäre im Rundfunkstaatsvertrag möglich und wünschenswert", so Brandes weiter. "Ein wirklich zukunftsorientierter Telemedienauftrag sollte der Entwicklung im Online-Bereich Rechnung tragen und sich von Begriffen wie Programmen und Sendungen als Referenzen für Telemedien verabschieden."