(v.r.n.l.): hr-Intendant Manfred Krupp übergibt dem hr-Rundfunkratsvorsitzenden Rolf Müller in Beisein von Harald Freiling, Vorsitzender des Telemedienausschusses, das Telemedienänderungskonzept für hr-online

Der hr-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 10.09.2021 das Konzept für wesentliche Änderungen und Aktualisierungen der Telemedienangebote des hr entgegengenommen und das Genehmigungsverfahren für das Telemedienänderungskonzept "hr-online" eingeleitet.

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Foto: Übergabe Telemedienänderungskonzept

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Dabei hat der Rundfunkrat im Rahmen eines Dreistufentests zu prüfen, ob die Veränderung der genehmigten Telemedienangebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Außerdem ist zu ermitteln, ob der finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist. Als weitere Prüfkriterien nannte Harald Freiling, Vorsitzender des federführenden Telemedienausschusses des Rundfunkrats, den Datenschutz, den Jugendmedienschutz und die zeitliche Verfügbarkeit der Angebote des hr auf den eigenen Plattformen und in der ARD-Mediathek.

Einladung zur Stellungnahme

Die Vorlage von hr-Intendant Manfred Krupp ist ab sofort auf der Internetseite des Rundfunkrats www.hr-rundfunkrat.de einzusehen. Der Rundfunkrat lädt Medienunternehmen, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit zur Stellungnahme ein. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen beträgt sechs Wochen und endet somit am 25. Oktober. Die Stellungnahmen sollen dem hr-Rundfunkrat per Post (Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt) oder per E-Mail (hr-rundfunkrat@hr.de) zugesandt werden und werden mit Zustimmung oder auf Bitte der Einsenderinnen und Einsender auf der Internetseite des Rundfunkrats veröffentlicht. Die Stellungnahmen werden allen Mitgliedern des Rundfunkrats und – soweit sie nicht ganz oder in Teilen als vertraulich gekennzeichnet sind – dem Intendanten zugeleitet.

Die Stellungnahmen gehen genauso wie das vom Rundfunkrat in Auftrag zu gebende Gutachten über die Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts auf alle relevanten Märkte in die weiteren Beratungen des Rundfunkrats ein.

"Das vorgelegte Konzept baut auf den genehmigten digitalen Angeboten des hr auf und beschreibt die angestrebten Neuerungen, die den Veränderungen der digitalen Kommunikation gerecht werden sollen", resümiert der Vorsitzende des Telemedienausschusses des Rundfunkrats. Der Intendant weise im Konzept darauf hin, dass die völlige Veränderung des Mediennutzungsverhaltens durch das Smartphone zum Zeitpunkt des ersten Dreistufentests für "hr-online" 2009 gerade erst begonnen hatte.

Die wesentlichen Veränderungen, die durch den Rundfunkrat genehmigt werden müssen, betreffen, so Harald Freiling, unter anderem die Herstellung von Video- und Audiobeiträgen, die im Rahmen des publizistischen Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die digitale Verbreitung produziert werden ("online only"). Außerdem gehe es um die Präsenz des hr auf Drittplattformen und in den sozialen Medien, die von jüngeren Zielgruppen genutzt werden. Auch in der Frage der Verweildauer, wie lange Beiträge des hr auf den eigenen Online-Plattformen zugänglich sind, reagiere der hr nicht zuletzt auf die veränderten rechtlichen Vorgaben im neuen Medienstaatsvertrag.