hr-Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2023 in seiner Öffentlichen Hauptversammlung

Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks lud am Freitag, 12. Juli, zur digitalen Teilnahme an seiner Öffentlichen Hauptversammlung ein. Es ging unter anderem um den Jahresbericht des hr-Intendanten zum Geschäftsjahr 2023, die Jahresrechnung 2023 sowie die Entlastung von Intendant und Verwaltungsrat durch den Rundfunkrat.

Totale Rundfunkrat in Sitzungssaal
Bild © hr/ Sebastian Reimold

Die Sitzung des Rundfunkrats am 12. Juli 2024 war die im hr-Gesetz vorgeschriebene "Öffentliche Hauptversammlung". In dieser Sitzung berichtete hr-Intendant Florian Hager über das Geschäftsjahr 2023 und erläuterte die Jahresrechnung 2023, die vorab durch Wirtschaftsprüfer und hr-Verwaltungsrat geprüft wurde. Der hr-Rundfunkrat genehmigte in der Sitzung einstimmig den Jahresabschluss des hr für das Jahr 2023 sowie den Jahresbericht und entlastete Intendant und Verwaltungsrat. Die Pressemeldung mit den wichtigsten Ergebnissen des Jahresabschlusses ist bei hr.de zu finden.

In der Sitzung berichtete Rundfunkratsvorsitzender Harald Freiling außerdem über die weitere Befassung des Rundfunkrats mit der Radiostrategie und hr-Intendant Florian Hager über aktuelle medienpolitische Entwicklungen.

Harald Freiling, Vorsitzender des hr-Rundfunkrats: „Die Transformation im hr hin zum Digitalen hat sich in den vergangenen zwei Jahren beschleunigt. Das ‚Zielbild 2032‘ und die Prozesse der ARD-Reformagenda führen zu Veränderungen, die sich mittlerweile auch auf das Programm auswirken. Der Rundfunkrat hat sich auch im vergangenen Geschäftsjahr intensiv mit den programmlichen Veränderungen befasst und wird dies auch in Zukunft tun, wenn weitere Veränderungen unter anderem im Hörfunk auf den Weg gebracht werden. Er begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit in der ARD, die dazu beitragen soll, den hr als eigenständige, unabhängige Rundfunkanstalt als Sender für alle Hessinnen und Hessen zu erhalten. Dabei werden die Angebote des hr in den Hörfunkwellen und im hr-fernsehen noch für viele Jahre das Rückgrat für die Relevanz, die Akzeptanz und das Vertrauen in den hr sein. Der Einspardruck darf deshalb nicht dazu führen, dass die Redaktionen in der Substanz geschwächt werden. Sie stehen für Qualitätsjournalismus, für Regionalität und für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir gemeinsam mit den anderen Rundfunkräten der ARD die von Ländern geforderte Qualitätsrichtlinie erarbeitet und beschlossen. Deren Standards sind die Grundlage für die Überprüfung der Qualität der Gemeinschaftsangebote der ARD, die wir auch auf den hr übertragen werden.“ 

Die Tagesordnung der Sitzung sowie - nach der Sitzung - die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse sind hier zu finden.

Die Sitzungstermine und weitere Informationen zum Rundfunkrat, seinen Mitgliedern und zur Arbeit der Ausschüsse sind unter www.hr-rundfunkrat.de zu finden.

Quelle: Rundfunkrat