Die Aufgaben des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Das vielfältige Gremium überwacht, ob der Hessische Rundfunk seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.

Sitzung des Rundfunkrats, 2024
Bild © hr/Sebastian Reimold

Um die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens in Hessen zu spiegeln, entsenden verschiedene gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen insgesamt 32 Repräsentanten in den Rundfunkrat. Die Mitglieder vertreten jedoch im Rundfunkrat nicht die Interessen der Organisationen. Vielmehr sind sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und vertreten die Interessen der Allgemeinheit. Die Zusammensetzung des Rundfunkrats ist in Paragraf 5 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk [PDF - 108kb] geregelt. Eine geschlechterparitätische Besetzung wird angestrebt. Grundsätzlich folgt auf einen männlichen Vertreter eine Frau und umgekehrt. Der Rundfunkrat konstituiert sich alle vier Jahre neu. Die Mitglieder des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Rundfunkrats sind in der hr-Satzung und in der Geschäftsordnung [PDF - 149kb]geregelt.

Die wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrats

  • Wahl des Intendanten oder der Intendantin
  • Beratung des Intendanten oder der Intendantin in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung
  • Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze (Paragraf 3 hr-Gesetz)
  • Genehmigung des Haushalts und des Jahresberichtes
  • Wahl von sieben der neun Verwaltungsratsmitglieder
  • Entscheidung in Beschwerdesachen

Höhe der Aufwandsentschädigung

Auszug aus dem Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2016):

Paragraf 4 Absatz 10 "Die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates haben einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten. Das Nähere regelt die Satzung über die betriebliche Ordnung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder ist im Internetauftritt des Hessischen Rundfunks zu veröffentlichen."

Gemäß den Beschlüssen des Rundfunkrates vom 16. November 2007 und 18. Dezember 2009 erhalten die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro. Die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates erhalten eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 750 Euro; die oder der stellvertretende Vorsitzende und die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten 560 Euro. An das Mitglied im ARD-Programmbeirat wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung in Höhe von 750 Euro, an das stellvertretende Mitglied im ARD-Programmbeirat eine erhöhte Aufwandsentschädigung in Höhe von 680 Euro gezahlt. Die Mitglieder des Rundfunk- und Verwaltungsrats erhalten bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 75 Euro pro Sitzung.

Quelle: Rundfunkrat