Die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks (hr) ist jetzt in der hr-Satzung verankert. Wie Harald Freiling, Vorsitzender des Gremiums, nach der Sitzung am Freitag, 3. November, mitteilt: „Die Satzungsänderungen, die der hr-Rundfunkrat jetzt beschlossen hat, sollen die Sichtbarkeit, Transparenz und Wirksamkeit der Aufsicht durch den Rundfunkrat als Vertreter der Allgemeinheit erhöhen.“