Mehr Transparenz und Wirksamkeit: hr-Rundfunkrat beschließt Satzungsänderungen

Die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks (hr) ist jetzt in der hr-Satzung verankert. Wie Harald Freiling, Vorsitzender des Gremiums, nach der Sitzung am Freitag, 3. November, mitteilt: „Die Satzungsänderungen, die der hr-Rundfunkrat jetzt beschlossen hat, sollen die Sichtbarkeit, Transparenz und Wirksamkeit der Aufsicht durch den Rundfunkrat als Vertreter der Allgemeinheit erhöhen.“

Plenum Rundfunkrat
Der Rundfunkrat während einer Sitzung Bild © hr/Ben Knabe
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Bisher musste die Öffentlichkeit für jede Sitzung neu beschlossen werden. Künftig sind die Sitzungen auch ohne vorherigen Beschluss im Livestream zugänglich, sofern nicht Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse tangiert sind. Außerdem wurden die Satzungsvorschriften verschärft, die Compliance und mögliche Interessenkollisionen der Tätigkeit als Mitglied des Rundfunkrats oder des Verwaltungsrats betreffen.

Harald Freiling: „Der RBB-Skandal hat den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks veranlasst, die Arbeit der beiden Aufsichtsgremien zu durchleuchten. Wesentliche Schwachstellen konnten wir nicht erkennen, wir haben aber - auch nach Hinweisen des Landesrechnungshofs - einige Satzungsregelungen überarbeitet.“

Die neue Satzung sieht unter anderem vor, dass größere Programmbeschaffungen und der Erwerb von Sportrechten, bei denen der Anteil des hr mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt, der vorherigen Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen. Dies war allerdings auch bisher bereits im Rahmen einer Selbstverpflichtung des Intendanten geregelt. Bei den allgemeinen Vertrags- und Vergütungsbedingungen der Direktorinnen und Direktoren sowie möglichen übertariflichen Zulagen an Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter wurde die Zustimmungspflicht des Verwaltungsrats geschärft. Die Pflicht des Intendanten, den Verwaltungsrat über Beschaffungen zu informieren, die unter Zustimmungsgrenze von 200.000 Euro liegen, wurde von einer halbjährlichen Vorlage auf eine Unterrichtung in jedem Quartal erweitert.

hr-Angebote Bildung und Wissen

Programmlicher Schwerpunkt der Sitzung waren die Angebote des hr im Bereich Bildung und Wissen. Programmdirektorin Gabriele Holzner und Christian Maatje vom Bildungsnetzwerk im hr öffneten die „Bildungsbox“ und präsentierten Angebote wie den hr2-Kinderpodcast „Wunderwigwam“ mit begleitender Schultour, das Funkkolleg Klima, die KiKa-Reihe „Schau in meine Welt“, die medienpädagogischen Fortbildungen zu KI oder Fakenews und den Videowettbewerb „Meine Ausbildung“, der jetzt bereits in die 16. Runde geht.

Intendant Florian Hager betonte in der Sitzung des Rundfunkrats die große Bedeutung der Bildungsangebote: „Medienkompetenz stärkt Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hier haben wir als öffentlich-rechtlicher Rundfunk eine besondere Verantwortung. Es muss uns gelingen, junge Menschen auch hier mit unseren Angeboten zu erreichen.“ Die Mitglieder des Rundfunkrats verdeutlichten die Schwierigkeiten, die durch die Dominanz der sozialen Medien und die Vielfalt der Angebote entstehen. Dies dürfe aber kein Grund sein, in den Anstrengungen nachzulassen. „Schließlich steht Bildung bei der gesetzlichen Beschreibung des Auftrags des Hessischen Rundfunk an erster Stelle“, sagte Rundfunkratsvorsitzender Harald Freiling am Ende der Diskussion.

Das Gremium begrüßte Susanne Eickemeier, Kanzlerin der Hochschule für Gestaltung in Offenbach, als neues Mitglied. In der Nachfolge von Joybrato Mukherjee ist sie von den Hessischen Hochschulen in den Rundfunkrat entsandt.

Bei der nächsten öffentlichen Sitzung des Rundfunkrats am 8. Dezember steht die Beratung des Haushalts des Hessischen Rundfunks für das Jahr 2024 auf der Tagesordnung. Der Zugangslink kann auf der Seite des Rundfunkrats ab dem 24.11.2023 angefordert werden. Dort findet man auch alle Tagesordnungen und die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse: www.hr-rundfunkrat.de

Quelle: Rundfunkrat