Dreistufentest
Seit 2009 sind ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, ihre Telemedien-Angebote bzw. wesentliche Änderungen ihrer Telemedienkonzepte einem sogenannten Dreistufentest zu unterziehen. Mit diesem Verfahren wurde geprüft, ob neue Verbreitungskanäle wie digitale Radioprogramme oder Online-Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Verantwortlich für die Durchführung sind die Rundfunkräte der Sender.
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