Der hr-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 29.04.2022 das Konzept für wesentliche Änderungen der Telemedienangebote des hr in einem einstimmigen Beschluss genehmigt und damit den sogenannten Dreistufentest für das Telemedienänderungskonzept „hr-online“, das der Intendant Anfang September 2021 vorgelegt hatte, abgeschlossen. Der Rundfunkrat hatte im Rahmen des Dreistufentests zu prüfen, ob die Veränderung der genehmigten Telemedienangebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Außerdem war zu ermitteln, ob der finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist.