Statement der Vorsitzenden des Rundfunkrats und Verwaltungsrats Klage von ARD und ZDF war notwendig und richtig
Harald Freiling und Hejo Manderscheid, die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat, äußerten sich heute nach den Sitzungen der Gremien zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am 11./12.2024 :
Wir haben uns heute in den Sitzungen des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats auch mit den rundfunkpolitischen Beschlüssen der MPK befasst. Die Gremien des hr begrüßen die wesentlichen Eckpunkte des Reformstaatsvertrags zur Weiterentwicklung und Schärfung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der jetzt auf den Weg in die Landtage gebracht wird. Wir werden uns an der inhaltlichen Ausgestaltung aktiv beteiligen.
Rundfunkrat und Verwaltungsrat begrüßen auch die Entscheidung der MPK für ein vereinfachtes Verfahren zur Beitragsfestsetzung – wohl wissend, dass auch hierfür die einstimmige Zustimmung aller Landesparlamente erforderlich ist. Das Modell sieht außerdem vor, dass das Veto von nur einem oder zwei Bundesländern zu dem bisherigen Einstimmigkeitsprinzip zurückführt.
Die Ministerpräsidenten haben mit ihren Beschlüssen das laufende, verfassungsrechtlich legitimierte KEF-Verfahren abgebrochen. Die Rücklagen, die die Länder jetzt ins Spiel bringen, wurden bei der KEF-Empfehlung mit der sehr moderaten Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent in vollem Umfang bedarfsmindernd berücksichtigt.
Im Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks bestand deshalb heute ein breiter Konsens, dass der Beschluss der Intendantinnen und Intendanten für eine Klage bei BVerfG zur Einhaltung des verfassungsmäßigen Verfahrens notwendig und richtig war.