2. Mai 2025: hr-Rundfunkrat diskutierte über Datenschutz und Barrierefreiheit
In der Sitzung am 2. Mai beschäftigte sich der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk (hr) mit den aktuellen Berichten über Rundfunkdatenschutz sowie Barrierefreiheit von Programmangeboten. Außerdem ging es um die Vorkehrungen für akute Berichterstattung im Falle von Anschlägen oder Katastrophen.
Nach den Anschlägen von Magdeburg und Aschaffenburg stellte der Rundfunkrat die Frage, wie der hr mit Berichterstattung in akuten Situationen umgeht. Ursprünglich für die März-Sitzung geplant, gaben Chefredaktion und Programmbereich Hesseninformation nun in der Sitzung am 2. Mai Einblick.
Welche Informationen beispielsweise über Nutzende gespeichert werden dürfen, ist für Medienhäuser mit Blick auf digitale Medienangebote eine wichtige Frage. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte Stephan Schwarze überwacht als unabhängige Datenschutzaufsicht die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Rundfunkanstalten. In seinem Tätigkeitsbericht 2024, der hier einzusehen ist, nimmt er außerdem Stellung zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht. In der Sitzung stellte er die wichtigsten Ergebnisse seines Berichts vor und diskutierte mit dem Rundfunkrat.
Untertitel, Angebote in Gebärdensprache oder auch Bildbeschreibungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu Programmangeboten in Fernsehen, Hörfunk und Internet. Diesen barrierefreien Zugang für Informations- und Unterhaltungsangebote auszubauen, ist erklärtes Ziel der ARD. Der Bericht für 2024 gibt Auskunft über den aktuellen Stand.
Die Tagesordnung der Sitzung sowie - nach der Sitzung - die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse sind hier zu finden.
Die Sitzungstermine und weitere Informationen zum Rundfunkrat und zur Arbeit der Ausschüsse sind unter www.hr-rundfunkrat.de zu finden.