Die Ausschüsse des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat hat fünf Ausschüsse: den Programmausschuss Fernsehen, den Programmausschuss Hörfunk, den Finanzausschuss, den Beschwerdeausschuss und den Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation.

Plenum Rundfunkrat
Der Rundfunkrat während einer Sitzung Bild © hr/Ben Knabe

Programmausschuss Fernsehen
Unter anderem beobachtet der Programmausschuss Fernsehen die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Programmgrundsätze und berät den Intendanten in Fragen der Programmgestaltung.

Programmausschuss Hörfunk
Neben der Beobachtung der Einhaltung von Programmgrundsätzen behandelt der Programmausschuss Hörfunk Beschwerden über Bescheide des Intendanten zu Einsprüchen gegen die Gestaltung der Radioprogramme.

Finanzausschuss
Zu den Aufgaben des Finanzausschusses gehören die Beratung der Vorlagen des Verwaltungsrats zu Haushaltsplan, Jahresrechnung und zum Jahresbericht.

Beschwerdeausschuss
Es gibt die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens an den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks zu wenden. Diese werden vom Beschwerdeausschuss behandelt.

Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation
Zu den Aufgaben des Ausschusses für Telemedien und mediale Innovation zählen unter anderem die Beratung des Intendanten und der Programmverantwortlichen in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung von Telemedienangeboten.

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Sitzungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse

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Quelle: Rundfunkrat