Der hr-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 10.9.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Rundfunkrat nimmt das vom Intendanten übergebene Telemedienänderungskonzept "hr-online" entgegen und leitet ein Genehmigungsverfahren gemäß § 32 Abs. 4 bis 7 Medienstaatsvertrag (MStV) in Verbindung mit den Richtlinien des Hessischen Rundfunks (hr) zum Genehmigungsverfahren für neue Telemedienangebote, wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme vom 13. März 2009 in der Fassung vom 13. Dezember 2019 (im Folgenden: Genehmigungsrichtlinie) ein.

2. Das Telemedienänderungskonzept "hr-online" wird gemäß Abschnitt II. (2) der Genehmigungsrichtlinie im Internet auf der Unternehmensseite www.hr.de sowie auf der Internetseite des Rundfunkrats www.hr-rundfunkrat.de veröffentlicht und ist dort ab dem 13.9.2021 verfügbar.

3. Der Rundfunkrat informiert auf seiner Homepage und auf www.hr.de sowie in einer Pressemitteilung über die Einleitung des Genehmigungsverfahrens.  

4. Der Rundfunkrat fordert auf seiner Homepage und auf www.hr.de sowie in einer Pressemitteilung Dritte zur Stellungnahme auf. Die Frist hierfür wird gemäß § 32 Abs.4 Satz 2 MStV auf sechs Wochen ab Veröffentlichung des Vorhabens festgelegt und endet somit am 25.10.2021. Stellungnahmen Dritter können dem Rundfunkrat per Post (Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt) oder per E-Mail (hr-rundfunkrat@hr.de) zugesandt werden. Die Stellungnahmen Dritter können gemäß § 32 Abs.5 Satz 6 auch dem Gutachter gemäß Punkt 5 des Beschlusses unmittelbar übersandt werden. Dritte haben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in ihrer Stellungnahme als solche zu kennzeichnen und ggf. eine vertrauliche und eine nicht vertrauliche Version ihrer Eingabe einzureichen. Die Stellungnahmen sind den Mitgliedern des Rundfunkrats zugänglich zu machen und im Rahmen des Gutachtens zu berücksichtigen. Die Mitglieder des Rundfunkrats haben dazu entsprechende schriftliche Vertraulichkeitserklärungen abgegeben. Der Rundfunkrat leitet die Stellungnahmen Dritter unmittelbar an den Intendanten zur Kommentierung weiter. Teile der Stellungnahmen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, werden nicht weitergeleitet.

5. Der Rundfunkrat nimmt den Bericht des Vorsitzenden des Telemedienausschusses über das Interessenbekundungsverfahren zur Erstellung eines Gutachtens über die Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts "hr-online" auf alle relevanten Märkte gemäß § 32 Abs.5 Satz 4 MStV entgegen. Die Frist zur Vorlage des Gutachtens gemäß Abschnitt II. (5) der Genehmigungsrichtlinie beträgt zwei Monate nach Abschluss des Vertrags. Der Name des Gutachters wird nach Vertragsabschluss auf der Internetseite des Rundfunkrats bekanntgegeben.