15.04.2016 Resolution der hr-Gremien zum 20. KEF-Bericht

Rundfunk- und Verwaltungsrat plädieren für Beitragsrücklage statt Beitragssenkung

Der Rundfunk- und der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks haben sich in ihrer heutigen Sitzungen mit dem 20. KEF-Bericht ausführlich befasst, der vorschlägt, den Rundfunkbeitrag ab 2017 um 0,30 Euro auf 17,20 Euro abzusenken. Sie plädieren in einer Resolution mit Nachdruck dafür, den Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode ab 2017 in der derzeitigen Höhe von 17,50 Euro beizubehalten und Mehrerträge als Beitragsrücklage auf einem Sperrkonto auszuweisen.

Armin Clauss, Vorsitzender des Verwaltungsrats, erklärte: "Wir halten die Empfehlung der Kommission, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, nicht für überzeugend. Es ist zwingend rechtlich geboten, die Einnahmeeinbußen in Höhe von bis zu 130 Millionen Euro zu berücksichtigen, die durch die kürzlich erfolgte Novellierung des WDR-Gesetzes und die damit verbundene Reduzierung der Hörfunkwerbemöglichkeiten zwischen 2017 und 2020 eintreten werden. Die KEF hat bereits jetzt einen erhöhten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten nach 2021 angekündigt, der den Rundfunkbeitrag auf über 19 Euro steigen lassen könnte. Angesichts dieser Berechnungen und um Beitragserhöhungen auch auf mittlere Sicht abmildern zu können, wäre es konsequent, die Beitragsmehreinnahmen aus der kommenden Periode – wie bereits in 2015 und 2016 praktiziert – wieder auf einem Sperrkonto zu belassen und später als Rücklagen zu nutzen."

Der Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, Jörn Dulige, gab zu bedenken: "Der Hessische Rundfunk hat in zahlreichen Sparrunden gezeigt, dass er sehr verantwortlich und gewissenhaft mit den Beitragsgeldern umgeht. Jede nicht gewährte bedarfsgerechte Beitragsanpassung läuft mittlerweile auf eine faktische Kürzung des Programmetats hinaus und beeinträchtigt die Programmqualität, eine Konsequenz, die unbedingt vermieden werden sollte."

Der Intendant des Hessischen Rundfunks, Manfred Krupp, unterstützt die Haltung der hr-Gremien: "Eine Fortführung der Beitragsrücklage könnte in der gegenwärtigen politisch und wirtschaftlich unruhigen Lage für mehr Stabilität sorgen. So ist beispielsweise der Hessische Rundfunk auch unmittelbar vom Ausfall der Werbeerträge durch die Novellierung des WDR-Gesetzes betroffen."

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
des Hessischen Rundfunks

Quelle: Rundfunkrat