Harald Brandes (li.) und Dr. Matthias Knothe

Die Diskussion über die Zukunft und den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender hat in den vergangenen Monaten weiter Fahrt aufgenommen. In einem gemeinsamen Workshop beschäftigten sich am Freitag, 28. September, der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks mit einem Reformplan, an dem sich acht Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen) bei der Entwicklung beteiligt haben.

Dazu stellte Dr. Matthias Knothe, Leiter der Stabsstelle für Medienpolitik der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, als Teilnehmer der Arbeitsgruppe der Länder das von ihm entwickelte "ABC-Modell" (Auftrag, Budgetierung, Controlling) als Zukunftsmodell einer konvergenten Medienwelt vor. Seiner Ansicht nach würde sich das Konzept sehr gut am europäischen und nationalen Rechtsrahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk orientieren.

Die Anstalten sollen künftig teilweise selbst über Umfang, Inhalt und Verbreitung ihrer Programme zur Erfüllung ihres Auftrags entscheiden können. Die Ausgestaltung soll innerhalb eines vorgegebenen Budgetrahmens stattfinden, der gemäß einschlägiger Teuerungsraten indexiert werden könnte.

Paradigmenwechsel

Den Gremien der Landesrundfunkanstalten kämen bei diesem Paradigmenwechsel neue Verantwortungen und Aufgaben zu. So könnte der Drei-Stufen-Test zum Gestaltungsinstrument für alle Ausspielwege eingesetzt werden – nicht für bestehende, sondern für neue Programme. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wäre in diesem Reformmodell weiterhin wichtig für die Kontrolle von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Sie hätte die Aufgabe, die Differenz zwischen dem gewährten Budgetrahmen und dem gewählten Indexwert zu bewerten. Ziel der Reformvorschläge sei, so Knothe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu halten.

Steigende Bedeutung

Im Anschluss an eine intensive Diskussion über Knothes Reformkonzept stellten Dr. Alexander Seitz und Ansgar Warnke die Einschätzung der hessischen Staatskanzlei zum sogenannten Acht-Länder-Papier vor.

Abschließend wurden im Gremien-Workshop die aktuellen Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen thematisiert. ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab und Intendant Manfred Krupp gaben einen Überblick zu den Veränderungen, die der neue Telemedienauftrag mit sich bringen würde und die im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft gesetzt werden sollen. Auch wurde das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag erörtert, in dem das Gericht die steigende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten des digitalen Wandels hervorgehoben hatte.