Nach der Veröffentlichung des Telemedienänderungskonzepts hr-online am 10.9.2021 hatte der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks im Rahmen des Dreistufentests Medienunternehmen, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, die Absichtserklärungen des hr zur Ausweitung der digitalen Angebote zu prüfen und zu kommentieren. Der Rundfunkrat veröffentlicht jetzt die Stellungnahmen der Einsenderinnen und Einsender, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben:

Außerdem werden die Stellungnahmen nach den Genehmigungsrichtlinien für Telemedienangebote des hr an den Intendanten zur Kommentierung und an den Gutachter für die ökonomischen Auswirkungen der neuen Angebote weitergeleitet. Wie berichtet hat der Rundfunkrat dieses Gutachten an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vergeben.

Wie Harald Freiling, der Vorsitzende des federführenden Telemedienausschusses des Rundfunkrats, mitteilte, werden auch Stellungnahmen, die nach dem formalen Ende der Einreichungsfrist eingehen, in den Beratungen des Rundfunkrats aufgenommen. Nach dem aktuellen Stand des Verfahrens ist das noch bis Anfang Dezember möglich. Stellungnahmen können dem hr-Rundfunkrat per Post (Rundfunkrat, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt) oder per E-Mail (hr-rundfunkrat@hr.de) zugesandt werden.

Der Rundfunkrat hat im Rahmen eines Dreistufentests zu prüfen, ob die Veränderung der genehmigten Telemedienangebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Außerdem ist zu ermitteln, ob der finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist. Als weitere Prüfkriterien nannte Harald Freiling den Datenschutz, den Jugendmedienschutz und die zeitliche Verfügbarkeit der Angebote des hr auf den eigenen Plattformen und in der ARD-Mediathek.