Harald Brandes

Frankfurt, 2. Mai 2017. Ein weiterhin breites Programmspektrum und eine Überprüfung des Telemediengesetzes sind zwei zentrale Forderungen, die Harald Brandes, Vorsitzender des Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks (hr), angesichts der bevorstehenden ARD-Strukturreform stellt. Denn: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im 21. Jahrhundert unverzichtbar", so Harald Brandes, seit rund zwei Monaten im Amt.

"Es bedarf dringend der Modernisierung des veralteten Telemediengesetzes", führt Brandes weiter aus. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich veränderten Technologien und Rezeptionsgewohnheiten anpassen, um auch weiterhin seinen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konturierten Funktionsauftrag erfüllen zu können. "Unser Auftrag darf nicht an der Grenze zum Internet enden", betont er. "Wer sein Publikum erreichen will, muss dorthin gehen, wo es sich aufhält." Gerade auch in den digitalen Medien habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit glaubwürdiger und zuverlässiger Information eine wichtige Rolle zu erfüllen. "Wie Fake News und Social Bots zeigen, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der digitalen Welt gesellschaftlich relevant sein und wichtige Impulse und Orientierung geben können."

Unabdingbar zur Erfüllung des Informationsauftrags sei das Angebot einer großen Themenpalette. Nur so könnten Public-Value-Inhalte ein großes Publikum erreichen: "Der Auftrag, möglichst alle Teile unserer Gesellschaft zu informieren und zu integrieren, kann nur erfüllt werden, wenn ein breites Programmspektrum angeboten wird, von Information über Bildung und Ratgeber bis hin zu Unterhaltung und Sport", so der hr-Rundfunkratsvorsitzende. "Sportrechte sind teuer, und Unterhaltung können viele. Aber es dürfen nicht nur Nischen bedient werden, damit auch bei unbequemen, aber gesellschaftlich relevanten Themen möglichst viele Menschen erreicht werden können."

Weitere Informationen zum Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, zu den Aufgaben der Ausschüsse und zu deren Mitgliedern sind nachzulesen unter www.hr-Rundfunkrat.de.

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