Harald Freiling

Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks hat in seiner heutigen Sitzung mit den Vorbereitungen für die Überprüfung der digitalen Angebote des hr im Rahmen eines Dreistufentests begonnen. Wie der Vorsitzende des Telemedien- und Dreistufentest-Ausschusses Harald Freiling mitteilte, wird der hr im September eine Änderung seines Telemedienkonzepts vorlegen, die vom Rundfunkrat als Vertreter der Allgemeinheit zu prüfen ist.

Auch für alle digitalen Gemeinschaftsangebote der ARD wie die Mediathek oder die Online-Portale der Tagesschau, der Sportschau oder des KiKa werde im Herbst ein Dreistufentest beginnen, da sich seit den ersten Genehmigungsverfahren im Jahr 2009 "in der digitalen Medienwelt wesentliche Veränderungen vollzogen haben".

Grundlage des Verfahrens ist der Medienstaatsvertrag, wonach die digitalen Telemedienangebote, die bei ihrer Einführung oder bei wesentlichen Änderungen von den Rundfunkräten genehmigt werden müssen. Dabei haben die Rundfunkräte zu prüfen, ob das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Außerdem ist zu prüfen, ob der finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist. Als weitere Prüfkriterien nannte Harald Freiling den Datenschutz, den Jugendmedienschutz und die zeitliche Verfügbarkeit der Angebote des hr auf den eigenen Plattformen und in der ARD-Mediathek.

Nach Veröffentlichung des Konzepts werde der Rundfunkrat allen Marktteilnehmern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Als ersten Schritt leitete der Rundfunkrat des hr jetzt ein Interessenbekundungsverfahren [PDF - 225kb] für die Erstellung des Gutachtens über die Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts für hr-online auf die relevanten Märkte ein. Die Frist für die Interessenbekundungen endet am 9. August 2021.