Der Internetauftritt des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks (hr) - www.hr-rundfunkrat.de - liefert mit dem heutigen Tag ein verbessertes Angebot und ist mit weitergehenden Informationen zum Gremium versehen.

Dazu gehören unter anderem Einblicke in die Arbeit des Rundfunkrats oder die Nennung der Aufwandsentschädigungen für die Gremienmitglieder. Zudem finden sich auf der Website des Rundfunkrats Informationen zum so genannten Beschwerdeverfahren, bei dem Fernsehzuschauer, Radiohörer und Internetnutzer des hr die Möglichkeit haben, sich bei Beanstandungen über den hr an den Rundfunkrat des Senders zu wenden.

Der Vorsitzende des Rundfunkrats, Jörn Dulige, begrüßte die verstärkte Transparenz des Kontrollgremiums. "Als Kontrollorgan des Hessischen Rundfunks und Vertreter der Gesellschaft hat der Rundfunkrat die Pflicht, die Gebührenzahler in angemessenem Maß zu informieren", so Dulige.

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
des Hessischen Rundfunks