In einer gemeinsamen Resolution haben sich Rundfunk- und Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks für eine zeitliche Verschiebung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Sender (KEF) empfohlenen Kürzung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.

Der Vorschlag der KEF sieht vor, den Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,98 Euro ab 2015 um 73 Cent zu kürzen. Beide Gremien appellieren an die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag, auf voreilige Beschlüsse über die Senkung des Rundfunkbeitrags zu verzichten. Verwaltungs- und Rundfunkrat halten es für geboten, die vom Gesetzgeber vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen des neuen Beitragssystems abzuwarten und erst dann Entscheidungen zu treffen.

Zum einen sei es ungewiss, ob die von der KEF prognostizierten Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro tatsächlich in dieser Höhe zutreffend seien. Selbst die KEF habe in diesem Zusammenhang Risiken angesprochen. Zudem habe die als Evaluierer vorgesehene Firma DIW econ den Ländern in einer Stellungnahme von einer voreiligen Beitragssenkung abgeraten.

Der Vorsitzende des Rundfunkrats des hr, Jörn Dulige, erinnerte an "eine Reihe von juristischen Verfahren, beispielsweise eines Autovermieters oder einer Drogeriekette, deren Ausgang völlig offen ist und die zu erheblichen Reduzierungen der von der KEF genannten Einnahmen führen könnten".

Der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, begrüßte die Resolution der beiden hr-Gremien: Es sei "schwer nachvollziehbar, warum die KEF vorschnell zu einer Senkung des Rundfunkbeitrags rät, wenn gleichzeitig die Mehreinnahmen durch das neue Rundfunkbeitragssystem nicht verlässlich beziffert werden können".

Beide hr-Gremien plädieren dafür, mögliche Mehreinnahmen aus den Rundfunkbeiträgen auf einem Sonderkonto zu sammeln und dieses bis zur endgültigen Evaluierung zu sperren.

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
des Hessischen Rundfunks

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Die Resolution im Wortlaut

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