Rundfunk- und Verwaltungsrat des hr haben sich in ihren Sitzungen am 28. Februar 2014 ausführlich mit dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Sender (KEF) in ihrem 19. Bericht befasst, den Rundfunkbeitrag ab 2015 um 73 Cent zu senken.

Beide Gremien appellieren an die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag, auf voreilige und den Gesamtzusammenhang verschiedener Faktoren der Rundfunkfinanzierung außer Acht lassende Beschlüsse über die Senkung des Rundfunkbeitrags zu verzichten. Rundfunk- und Verwaltungsrat halten es für geboten, die ohnehin vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen des neuen Beitragssystems durch die Firma DIW econ abzuwarten und erst dann Entscheidungen zu treffen.

Für die Gremien des hr sind folgende Gründe ausschlaggebend:

  1. Es ist ungewiss, ob die von der KEF prognostizierten Mehrerträge von 1,1 Milliarden Euro im Zeitraum 2013 bis Ende 2016 in dieser Höhe tatsächlich bei den Rundfunkanstalten vereinnahmt werden können und wie sie sich auf die Anstalten verteilen. Die KEF selbst hat die Risiken angesprochen.
  2. Die Länder haben einvernehmlich beschlossen, im Laufe dieses Jahres mit Hilfe der Firma DIW econ eine Evaluation der Auswirkungen des Wechsels vom Gebühren- auf das Beitragssystem durchzuführen. Erst nach dieser Evaluation Ende 2014 werden verlässliche und überprüfbare Zahlen über die tatsächlichen Mehrerträge in den Jahren 2013 und 2014 vorliegen. Zudem planen die Länder, aufgrund der Evaluation auch Änderungen am Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorzunehmen, die von einigen Gruppen des nichtprivaten Bereichs (Kommunen, Kirchen sowie verschiedene Bereichen aus der Wirtschaft) gefordert wurden. Solche Änderungen werden mit Mindererträgen verbunden sein, die die KEF bei ihrem Vorschlag nicht berücksichtigt hat.
  3. Der Evaluierer DIW econ hat den Ländern in einer Stellungnahme vom Januar 2014 - entgegen dem KEF-Vorschlag - dringend davon abgeraten, voreilig eine Beitragssenkung zu beschließen. Zum einen seien die Mehrerträge nicht verlässlich zu beziffern, zum anderen würden sich die Länder als Rundfunkgesetzgeber jeden Spielraum für Reformen des Rundfunkbeitragssystems ohne Not nehmen. Rundfunk- und Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks sehen sich dadurch in ihrer Einschätzung bestätigt.
  4. Die KEF hat ausschließlich den Zeitraum 2013 bis 2016 betrachtet. Bei einer Absenkung um 73 Cent 2015 müsste ab 2017 wieder eine Beitragserhöhung um zumindest 37 Cent vorgenommen werden, um den Status quo wiederherzustellen.
  5. Für die Zeit nach 2017 will die KEF nach eigenen Angaben auch bisher nicht berücksichtige Aufwandspositionen bei der Altersversorgung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die Ermittlung des Finanzbedarfs einbeziehen. Allein die beiden Gründe 4) und 5) lassen erwarten, dass eine Wiederanhebung des Beitrags ab 2017 notwendig würde.

Wie bereits in der Resolution des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2013 ausgeführt, halten es die Gremien des hr für angezeigt, die über den von der KEF bestätigten Finanzbedarf für die Periode bis 2016 hinausgehenden Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag auf einem Sonderkonto zu sammeln und dieses bis auf Weiteres zu sperren.

Über die gesperrten Mehrerträge und ihre Verwendung wäre dann erst zu entscheiden, wenn alle in diesem Zusammenhang stehenden und von den Ländern selbst zur Überprüfung gestellten Sachverhalte geklärt sind und der Ende 2015 zu erwartende 20. KEF-Bericht vorliegt. Erst dann lassen sich belastbare Aussagen zur Ertrags- und ebenso zur Aufwandssituation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten treffen und darauf basierende Beschlüsse zur Höhe des Rundfunkbeitrags fassen.

Frankfurt, Februar 2014